Ablauf: So geht der Verkauf einer Lebensversicherung vonstatten
Die Entscheidung eine Lebensversicherung verkaufen ist gefallen, doch wie geht es nun weiter? Der erste Schritt ist die Policenbewertung. Diese sollte der Versicherte unabhängig durchführen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit eine Policenbewertung durchzuführen. Mit der Policenbewertung sieht der Versicherte, welchen Gewinn er mit dem Verkauf erwirtschaften kann. Durch die vorab erfolgte Policenbewertung hat der Versicherte zudem gegenüber der ankaufenden Assekuranz eine gute Verhandlungsgrundlage, sollte sich dort ein anderer Verkaufswert ergeben. Die Policenbewertung wird im Zuge des Verkaufs selbstverständlich auch beim Ankäufer durchgeführt. Sie bildet die Basis des Ankaufsangebots bzw. zur Ermittlung des Verkaufspreises.
Wie der Verkauf vonstatten geht sowie das Thema Steuern hängt von der einzelnen Versicherung ab. Ein direkter Verkauf ist in der Regel wesentlich schneller abgewickelt als der Verkauf eines Vertrags, der als Sicherheit dient. Im letzteren Falle kommen der oder die Gläubiger als weitere Parteien hinzu. Diese können beispielsweise ebenfalls bestimmen, dass zusätzlich ein Treuhänder ins Boot geholt wird.
Beschäftigen wir uns nun erst einmal mit dem direkten Verkauf, an welchem nur drei Parteien beteiligt sind. Es handelt sich dabei um den Versicherten, die Versicherungsgesellschaft und den Policenaufkäufer. Der Versicherte überstellt beim direkten Verkauf sämtliche Unterlagen an den Ankäufer und informiert zusätzlich die Versicherungsgesellschaft über den geplanten Verkauf. Nun setzt sich der Ankäufer mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung. Die Modalitäten des Kaufvertrags werden ausgehandelt. Anschließend wird der Kaufvertrag abgeschlossen und die Abtretung unterzeichnet. Sobald die Abtretung vorliegt, wird der Kaufpreis an den ehemaligen Versicherten ausgezahlt.
Komplizierter wird es bei einer als Sicherheit dienenden Police. Der Ablauf bestimmt sich hier danach, ob ein Treuhänder gewählt wurde. In dem Falle werden die Unterlagen vom Versicherten an diesen übersandt. Die Einschaltung eines Treuhänders verursacht zudem Kosten, die der Versicherte, sprich der Verkäufer, tragen muss. Sie werden vom Kaufpreis abgezogen, schmälern also den Gewinn des Verkäufers. Trotzdem erfolgt die Abwicklung des Verkaufs über den Ankäufer. Zu den Informationen von Versichertem und Versicherungsgesellschaft kommen zusätzlich die Informationen des Treuhänders. Letztendlich wird aus den vorliegenden Gesamtinformationen der Verkauf realisiert.
Die Dauer des Verkaufs nimmt je nach Art der Abwicklung zwischen zwei und acht Wochen in Anspruch. Ganz wichtig ist die Übermittlung einer Vollmacht vom Versicherten an den Ankäufer, damit dieser den Verkauf in die Wege leiten kann. Vollständig eingereichte Unterlagen sind zumindest schon einmal ein guter Anfang für einen schnellen Beginn der Bearbeitung. Danach hat der Verkäufer kaum noch Einfluss darauf, wie viel Zeit der Verkauf letztendlich dauern wird. Welche Unterlagen benötigt werden, bekommt der Versicherte vom Ankäufer mitgeteilt.
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