Thema Recht und Steuern beim Lebensversicherung Verkauf
Hat man eine Lebensversicherung abgeschlossen und kann die Beiträge nicht mehr bezahlen, wird man nach einer Lösung suchen. Eine mögliche wäre der Versicherung Verkauf. Dieser bringt Vor- und Nachteile mit. Was man als Versicherter zum Lebensversicherung verkaufen wissen muss, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Grundgedanke des Verkaufs wird für den Versicherten der finanzielle Vorteil sein. Man weiß, dass man durch den Verkauf einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung haben wird. Außerdem bleibt beim Verkauf der Hinterbliebenenschutz also die Todesfallsumme erhalten. Das ist ein Argument, welches für den Verkauf spricht. In welcher Höhe man mit einer Auszahlung rechnen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Zuerst einmal muss zudem festgestellt werden, ob die Versicherung überhaupt für einen Verkauf geeignet ist. Direktversicherungen sind prinzipiell von einem Verkauf ausgeschlossen. Bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen liegt die Besonderheit darin, dass hier die Entwicklung der Versicherung nicht planbar ist. Es gibt keine Garantie für eine Rentabilität der Police. Die Versicherungsgesellschaft kann nicht mit einem Gewinn planen. Im schlimmsten Falle stellen sich sogar hohe Verluste ein. Deshalb sind die meisten Fondspolicen auch bei einem Verkauf außen vor. Die Direktversicherung ist aufgrund ihres Aufbaus nicht zum Verkauf geeignet. Hier gilt als Versicherungsnehmer der Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer nur der Begünstigte ist. Somit gestaltet sich ein Verkauf äußerst kompliziert und wird daher von Anfang an abgelehnt.
Zum Verkauf eignen sich dementsprechend nur kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, aber auch in dem Falle gibt es Ausnahmen. So muss die Versicherungspolice bereits mit einem bestimmten Rückkaufswert ausgestattet sein. Als Maßstab gilt inoffiziell ein Rückkaufswert von mindestens 5.000 Euro. Weiterhin spielt die verbleibende Laufzeit eine Rolle. Diese sollte höchstens noch 25 Jahre betragen. Im Gegenzug dazu muss in die Versicherung bereits einige Jahre einbezahlt worden sein. Das ist aber eine logische Schlussfolgerung, da ein gewisser Rückkaufswert gegeben sein muss. Auch Versicherungen die bereits eine Beitragsfreistellung haben können verkauft werden.
Besondere Regeln für einen Verkauf gelten bei beitragsfrei gestellten Versicherungen und Versicherungsverträgen, die als Sicherheit hinterlegt wurden. Trifft dies zu, wird der Policenaufkäufer eine Entscheidung für den Einzelfall treffen. Bei einer beitragsfrei gestellten Versicherung ist es oft finanziell lukrativer, nimmt man vor einem Verkauf die Beitragszahlung wieder auf. Allerdings kann dies mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergehen. Bei einem Versicherungsvertrag als Sicherheit muss vor einem Verkauf mit dem Gläubiger Rücksprache genommen werden.
Der letzte und wichtigste Punkt ist der steuerliche Aspekt. Glücklicherweise hat man in diesem Zusammenhang selten die Auswirkungen zu tragen. Trotzdem muss vorher die Steuerfrage beleuchtet werden. Diese ist beispielsweise auch dafür ausschlaggebend, ob eine Kündigung des Versicherungsvertrags von der finanziellen Seite rentabler ist oder ob sich doch der Verkauf günstiger auswirkt. Bei der steuerlichen Bewertung sind zwei Fakten besonders relevant. Zum einen ist das der Vertragsbeginn und zum anderen die Laufzeit. Des Weiteren wird nach dem erwirtschafteten Überschuss geschaut. Steuerfreiheit haben Verträge wenn der Versicherungsvertrag vor dem 31.12.2004 unterschrieben wurde oder der Vertrag bereits länger als 12 Jahre läuft. Erfüllt die Police keine dieser beiden Voraussetzungen, kommt die Abgeltungssteuer ins Spiel. Sie wird auf einen eventuellen Überschuss angerechnet. Diesen erhält man, übersteigt der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge. Das ist aber sehr selten der Fall. Dementsprechend fällt eine Steuer beim Verkauf einer Lebensversicherung kaum an. Nichtsdestotrotz muss die steuerliche Seite überprüft werden.
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