Wie geht es nach dem Verkauf der Lebensversicherung weiter?
Endlich liegt die Mitteilung über den erfolgten Verkauf der Lebensversicherung im Briefkasten. Jetzt stellt sich die Frage, wie es nun weiter geht. Hat man trotzdem weitere Verpflichtungen? Muss man noch etwas erledigen? Erst einmal heißt es für die Meisten sicher auf die Auszahlung des Geldes warten. Sie erfolgt per Überweisung. Einen anderen Weg gibt es nicht. Eine Auszahlung per Scheck oder als Baranweisung über den Postzusteller wird nicht praktiziert. Für die Auszahlung muss der Verkäufer seine Bankdaten angeben. Es ist dabei nebensächlich, ob es sich um ein deutsches oder ausländisches Konto handelt. Entstehen für die Überweisung Kosten, gehen diese zu Lasten des Verkäufers. Ist der Zahlungseingang auf dem Konto erfolgt, kann der Verkäufer sofort über das Geld verfügen.
Nach dem Verkauf wird die Einzahlung des Beitrags vom Ankäufer übernommen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht vorteilhaft, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Sollten sich eventuelle Beitragserhöhungen als gewinnbringend erweisen, werden diese ebenfalls vom Ankäufer getragen. Der ehemalige Versicherte ist somit völlig von den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag freigestellt. Er sollte allerdings daran denken, seine Einzugsermächtigung zu widerrufen. Gerade unmittelbar nach dem Verkauf kann es sonst durch zeitliche Verzögerungen zu Fehlbuchungen kommen, die nur durch großen Aufwand wieder korrigiert werden können. Zwar steht es außer Frage, dass man das unrechtmäßig abgebuchte Geld zurückbekommt, das passiert aber nicht von heute auf morgen und gerade wenn man sich in einem finanziellen Engpass befindet, sind solche Fehlbuchungen nicht gerade passend.
Sollte sich der Verkauf der Versicherungspolice als steuerlich relevant ergeben, wird dies in der Steuererklärung des betreffenden Jahres berücksichtigt. Bei Fragen diesbezüglich setzt man sich am besten mit einem Steuerberater zusammen. Es empfiehlt sich zudem bei Unklarheiten, diesen die Steuererklärung für das Jahr des Verkaufs anfertigen zu lassen. Die Steuer Berechnung stellt Steuerberater und Finanzämter vor einige Schwierigkeiten. Im Falle eines Falles ist man mit einem Steuerberater auf der sicheren Seite. Er überprüft die ergangenen Bescheide genau und legt gegebenenfalls Einspruch ein. So kann man sicher sein, dass es nicht durch zu Unrecht erhobene ode eventuell falsch berechnete Steuern kommt.
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