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Lebensversicherung beleihen

Eine Versicherung zu beleihen heißt ein Darlehen zu besonders günstigen Konditionen
ohne Schufa oder Bonitätsprüfung. Eine Beleihung der Lebensversicherung ist zudem unkompliziert.

Voraussetzungen zur Beleihung einer Lebensversicherung

Um eine Lebensversicherung beleihen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es sind gewisse Parallelen zum Verkauf zu ziehen, jedoch steht bei der Beleihung der Lebensversicherung die Restlaufzeit eher an zweiter Stelle. Wie beim Verkauf ebenfalls spielt dagegen der Rückkaufswert eine große Rolle. Als Untergrenze haben sich in diesem Zusammenhang 1.000 Euro durchgesetzt. Der Betrag gilt allerdings nur bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Auch fondsgebundene Lebensversicherungen können beliehen werden. Der Rückkaufswert wird hier aber um einiges höher angesetzt. Es können bei einer Fondspolice durchaus mehr als 5.000 Euro Rückkaufswert verlangt werden.

Ob eine Beleihung der eigenen Lebensversicherung möglich ist, klärt man am besten durch einen Anruf bei der Versicherungsgesellschaft. Selbst wenn es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt, wird noch einmal nach deutscher und britischer Versicherung unterschieden. Die Versicherung muss nach dem deutschen Vertragsrecht gestaltet sein, sonst kann sie nicht beliehen werden. Gänzlich von einer Beleihung ausgeschlossen sind Direktversicherungen und abgetretene Versicherungspolicen.

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Ferner ist bei der Beleihung der steuerliche Hintergrund zu beleuchten. Allgemein kann man nicht sagen, wie das Finanzamt das Beleihen der Lebensversicherung wertet. Es spielen viele Faktoren hier hinein. Seit 2009 gelten hinsichtlich eines Policendarlehens neue Regelungen in punkto steuerlicher Behandlung. Dabei ist wiederum der Beginn des Vertrags entscheidend. Wurde dieser nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, schaut das Finanzamt nach dem Zinssatz des Darlehens und vergleicht ihn mit Konditionen für Darlehen, die einem Dritten eingeräumt werden, der eine Police als Sicherheit anbietet. Auf der sicheren Seite ist man steuerrechtlich gesehen, wenn man mit seinem Sachbearbeiter beim Finanzamt die Angelegenheit vor einer Beleihung durchspricht. Hauptsächlich muss bei der Aufnahme eines Policendarlehens geprüft werden, ob die Beiträge trotzdem noch steuerlich absetzbar sind und ob die Erträge bei Auszahlung im Alter steuerfrei bleiben. Lesen Sie hierzu die Steuer Tipps zum Thema Lebensversicherung verkaufen.

Ein letzter Fakt, der in Bezug auf die Beleihung einer Lebensversicherung angesprochen werden soll, ist die Untersagung derselben durch die Versicherungsgesellschaft. Vielfach macht man sich als Kunde darüber Sorgen, dass die Versicherungsgesellschaft schlicht und einfach nein sagt, besonders dann, wenn man einen Dritten eingeschaltet hat. Das muss man aber nicht. Lediglich bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers hat die Versicherungsgesellschaft ein Mitspracherecht. Das ist beim Lebensversicherung beleihen nicht der Fall. Von der Versicherungsgesellschaft wird lediglich eine Bestätigung verlangt, die sie nicht verweigern wird.

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