Rückkaufswert
Möchte man seine Lebensversicherung kündigen will und diese somit vorzeitig beendet, dann bekommt man vom Versicherer den so genannten Rückkaufswert. Der Rückkaufswert und seine Berechnung hat sich in letzter Zeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers entwickelt (vgl. § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes), fällt aber trotzdem, gerade bei erst kurzen Laufzeiten, gegenüber den eingezahlten Beiträgen recht schlecht aus.
Eine Alternative zur Kündigung wäre beispielsweise die Lebensversicherung verkaufen, hier hat man finanziell deutliche Vorteile. Die Ankaufsangebote liegen meist deutlich über dem Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften. Nicht selten gibt es bei einem Verkauf der Versicherung Aufschläge bis zu 20% auf den Rückkaufswert.






