Versicherungspolice ohne Verlust verkaufen – Lebensversicherungen bieten oft Vergleiche an
Der Verkauf von Lebensversicherungen ist zu jeder Zeit möglich. Dabei geht es nicht immer im Sinne des Verbrauchers zu. So mancher Fall wurde bereits bis an den BGH herangetragen. Zu Urteilen kommt es aber nicht, die Versicherungsgesellschaften wissen dies zu vermeiden. Vielmehr werden Vergleiche angeboten, die dem einzelnen Versicherten einen Vorteil bieten. Wie sieht es aber mit den anderen Verbrauchern aus?
Erst in der letzten Woche griff die Sendung Plusminus in der ARD ein Thema auf, welches mehr und mehr für Versicherte, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, zum Problem wird: Wie kommen diese an ihr komplett eingezahltes Geld? In der Regel erhält man beim Verkauf seiner Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert zurück, der gerade mal einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge ausmacht, von den Zinsen ganz zu schweigen.
Den Versicherern gelang es in den letzten Jahren, sieben essentielle Grundsatzurteile des BGH durch vorherige Vergleichszahlungen zu vermeiden. Damit waren zwar die Kläger der jeweiligen Verfahren auf der Gewinnerseite, jedoch bedeutet dies für andere Versicherte, die in der gleichen Situation sind, dass sie selbst den gerichtlichen Weg beschreiten müssen. Viele Versicherte scheuen sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen davor. Die Versicherer machen damit einen guten Schnitt. Während sie lediglich an einen Versicherten die vereinbarte Vergleichssumme zahlen, können sie bei anderen Versicherten weiter die Tour der Auszahlung der geringeren Rückkaufswerte fahren.
Nach vorsichtigen Schätzungen ging es bereits bei den vermiedenen BGH-Urteilen um Ansprüche der Versicherten von insgesamt 40 Milliarden Euro. Laut dem Gesamtverband der Versicherten verbirgt sich dahinter keine Strategie. Vielmehr solle hier nach Einzelfällen entschieden werden. Der Zeitpunkt der Zahlungen sei zufällig.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, ihre Versicherungspolice zu verkaufen, sollten Sie sich nicht mit dem Rückkaufswert abspeisen lassen. Empfehlenswert ist es, einen Fachanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen.
Aufgrund der Vielzahl der bei Gerichten anhängigen Verfahren wurden in der Zwischenzeit von anderen Betroffenen Interessengemeinschaften gebildet, die sich gemeinsam für die Ziele der Versicherten stark machen. In der Regel gelingt es diesen, deutlich höhere Rückkaufswerte zu erzielen. Die weiteren eingezahlten Beiträge werden ebenfalls mit den von diesen Interessengemeinschaften beauftragten Anwälten eingeklagt.